Thieme Architekt - Büro für Immobilienbewertung
Stühmeyerstraße 36, 44787 Bochum, Deutschland
Wir bieten
Als vereidigter Immobiliensachverständiger bieten wir umfassende Expertise in der professionellen Bewertung von Immobilien. Unsere beweiskräftigen Gutachten sind unerlässlich für rechtliche Bewertungsanlässe und Vermögensentscheidungen, bei denen der Immobilienwert unmittelbar im Fokus steht.
Speziell für Verkäufer, die eine schnelle Einschätzung des Marktwertes ihrer Immobilie suchen, bieten wir eine effiziente Kurzbewertung bzw. Grobermittlung zu Informationszwecken und Entscheidungsfindung.
Darüber hinaus sind unsere präzisen Wohnflächenberechnungen ein wichtiger Bestandteil für Finanzierungsanfragen bei Banken, um die werthaltige Größe einer Immobilie zu dokumentieren.
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung, um fundierte Entscheidungen über Ihr Vermögen zu treffen.
Die Bedeutung einer Immobilienbewertung ist nicht zu unterschätzen, da in den meisten Fällen eine hohe Vermögensdisposition auf dem Spiel steht. Der genaue Wert einer Immobilie lässt sich jedoch keinesfalls anhand von Durchschnittspreisen im Internet bestimmen, da jede Immobilie spezifische Merkmale vereint, die ihren individuellen Wert ausmachen.
Die häufigsten Anlässe einer Immobilienbewertung sind:
Erbrechtliche Angelegenheit zur Klärung von Auszahlungsbeträgen unter Miterben oder zur Ermittlung des Pflichtteilanspruches.
In scheidungsrechtlichen Angelegenheiten zur Klärung von Auszahlungsbeträgen oder zur Ermittlung des Zugewinns.
Die Kosten eines Wertgutachtens richten sich nach der Höhe des Verkehrswertes und Schwierigkeiten aufgrund von Besonderheiten. Die Abrechnung erfolgt nach der Honorarrichtlinie des BVS für vereidigte Sachverständige.
Für eine Immobilienbewertung finden sich auf dem Markt mittlerweile allerlei Produkte. Die gängigsten Bezeichnungen sind Wertgutachten, Wertexpertise, Markteinschätzung oder Kurzgutachten...
Als kostengünstigere Alternative zum Gutachten bieten auch wir eine solche Bewertung in Kurzform an. Der Begriff ist nicht definiert und bedeutet nach unserer Auffassung eine Wertermittlung, ...
Eine Immobilie kann mit umfangreichen Beschränkungen belastet sein, die für den Laien nicht sofort erkennbar sind und ohne entsprechende Auskünfte nicht zum Vorschein kommen..
Das Errichten und Ändern von Gebäuden ist gemäß § 60 BauO NRW genehmigungspflichtig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Demnach ist ein Bauvorhaben rechtswidrig, ...